Allein schon die zusätzlichen bürokratischen Hürden stellen eine enorme Belastung des Handels dar. Hiervor warnt auch der Normenkontrollrat. Wenn man unbedingt verhindern will, dass ‚national wertvolles‘ Kulturgut das Bundesgebiet verlässt, könnte sich der Staat stattdessen wie andere Länder auch ein Vorkaufsrecht zu marktüblichen Preisen einräumen. Dass die Bundesregierung ihre Ablehnung eines solchen Vorkaufsrechts damit begründet, dass dann die staatlichen Mittel für Ankäufe beträchtlich erhöht werden müssten, macht noch einmal klar, dass mit den Ausfuhrbeschränkungen eine kalte Enteignung privater Eigentümer einhergehen wird.
Wir teilen die vorgebrachten Einwände der bayerischen und baden-württembergischen Landesregierungen zu den vorgesehenen Alters- und Wertgrenzen und der fehlenden Berücksichtigung der Belange naturwissenschaftlicher Sammlungen. Nun wird sich zeigen, ob die dortigen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD jetzt auch dafür sorgen, das Kulturgutschutzgesetz wenigstens an diesen Stellen zu korrigieren.
Am besten wäre es selbstverständlich, den Gesetzentwurf auf die weniger umstrittenen Regelungen zur Unterbindung der Einfuhr antiker Raubkunst und zur Rückgabe illegal gehandelten Kulturguts zu beschränken und die restlichen Regelungen zurückzuziehen. Anschließend könnte Staatsministerin Monika Grütters (CDU) in eine echte Diskussion mit den betroffenen Akteuren eintreten – denn dies ist bisher immer noch nicht geschehen.“