Dobrindt betonte, man wolle vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten dafür sorgen, dass die Höchstgeschwindigkeit bei 30 Kilometern in der Stunde liege. Der CSU-Politiker sagte: „Deswegen werden wir jetzt gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung festlegen: Wer Tempo 30 in einer Stadt auf einer Durchgangsstraße vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen haben will, der kann das auch durchsetzen.“
Der Deutsche Städtetag begrüßte die Initiative für mehr Verkehrssicherheit und größeren kommunalpolitischen Entscheidungsspielraum. Zustimmung signalisierte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Autofahrerclub ADAC. ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker gab zu bedenken: „Ausnahmen müssen aber auch in Zukunft möglich sein, denn nicht vor jeder Einrichtung ist Tempo 30 zwingend notwendig.“ Weitergehende Forderungen erhob dagegen der Verkehrsclub Deutschland (VCD): „Tempo 30 kann erst vollständig wirksam werden, wenn die Ausnahme zur Regel wird und zwar flächendeckend.“
Wie Medien berichten, will das Bundesverkehrsministerium die Straßenverkehrsordnung auch in anderen Punkten ändern. Um die Sicherheit von Kindern auf Fahrrädern zu erhöhen, sollen Erwachsene auf Gehwegen neben ihnen radeln dürfen. Für erwachsene Fahrradfahrer sind Gehwege bisher tabu.
Außerdem sollen solche Elektrofahrräder zukünftig auch Radwege nutzen dürfen, die motorgestützt nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. Nach den Plänen sollen die Bundesländer Fahrradwege innerorts mit neuen Verkehrsschildern auch für E-Bikes freigeben können, während sie außerorts generell Radwege nutzen dürfen. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel kritisierte, dass diese Neuregelung in der Praxis kaum ein Elektrofahrrad betreffe, weil viele E-Bikes schneller als 25 Kilometer die Stunde fahren würden. „Aufwand und Ertrag eines solchen Verkehrszeichens stünden in einem schlechten Verhältnis“, so Gastel.