Der Chef des Hotelverbandes betrachtet sowohl die EU-Richtlinie als auch den Gesetzentwurf aus dem Hause Maas als unangemessen und unverhältnismäßig. „Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf. So erklärt die Bundesregierung auch Einzelreiseleistungen wie Hotelbuchungen zu Pauschalreisen. Wo noch nationaler Umsetzungsspielraum besteht, setzt die Bundesregierung ihn konsequent gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Hotellerie und einseitig für einen falsch verstandenen Verbraucherschutz ein“, monierte Lindner.
Der Gesetzentwurf, der das Regelwerk der gesamten Tourismuswirtschaft reformieren soll, enthalte, so der Hotelverbandsvorsitzende weiter, zudem eine Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften und bevorzuge die Vermieter von Ferienwohnungen: „Selbst den Passagen, bei denen sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und -sicherheit. Die ebenso mögliche wie gebotene Einbeziehung von Ferienwohnungen dagegen unterlässt die Bundesregierung und verschärft damit wieder einmal die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Hotellerie.“ Die Bundesregierung müsse den Gesetzentwurf „zurückziehen und noch einmal grundlegend überarbeiten“, forderte Lindner deshalb.
In einem gemeinsamen Appell an Maas haben zudem die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen Tourismusverbände Protest gegen den Gesetzentwurf erhoben. Dieser sei praxisuntauglich und werde zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen.
In einem Schreiben der Branchenvertreter ans Bundesjustizministerium heißt es: „Der Entwurf ist geeignet Wirtschaftsgeschichte zu schreiben, weil er die Existenz unter anderem von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen gefährdet.“ Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Fassung umgesetzt werden, würde dies nach Ansicht der Tourismuswirtschaft zu gehäuften Marktaustritten und so zu einer nachhaltigen Schädigung der vielfältigen Angebotsstruktur führen.
Unterzeichner des Protestbriefs sind die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche ReiseVerband (DRV), der Deutscher Tourismusverband (DTV), der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie der Internationale Bustouristik Verband (RDA).