Alleine in Deutschland fehlen 400 Millionen Euro für Entschädigungen
Wie nun bekannt wurde, fehlen alleine in Deutschland für die Entschädigung der Kunden 400 Millionen Euro, sodass diese wohl nur einen Teilbetrag ihrer Reisekosten zurückerhalten werden. Der Reisesicherungsschein hilft vorliegend nur bedingt weiter, da der Gesamtschaden die Versicherungssumme deutlich übersteigt und somit in großen Teilen nicht mehr mitversichert ist.
Münzenmaier: Lastschrift- und Kreditkartenzahlungen schnell zurückholen!
Sebastian Münzenmaier rät daher denjenigen Kunden, die per Lastschriftverfahren oder Kreditkarte bezahlt haben, ihre Zahlung noch rückbuchen zu lassen. Vereinzelt wird derweil berichtet, dass Banken zu Unrecht versuchen, Kunden diesbezüglich abzuwimmeln. Dies geschieht jedoch ohne Rechtsgrundlage, weswegen man auf seinem Recht bestehen sollte.
Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik möglich
Eine weitere, allerdings noch sehr ungewisse Option könnte sogar ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik sein. Denn unter Juristen ist umstritten, ob die Pauschalreiserichtlinie korrekt in deutsches Recht überführt wurde oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte auf Grund der mangelhaften Absicherung im konkreten Fall ein Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen.
Warnung vor Phishing-Mails
Zu allem Überfluss verschicken aktuell Kriminelle Phishing-E-Mails, die vorgeben, von Thomas Cook zu stammen, warnt Sebastian Münzenmaier in seinem Ratgeber. Für die Zukunft will der Touristikfachmann besser vorbeugen und Reiseveranstalter einem Stresstest ähnlich dem der Banken unterziehen, um Kunden Transparenz und Sicherheit bei der Urlaubsplanung zu geben.