Vergewaltigungen blieben bislang oft folgenlos, weil eine Sex-Attacke nur als Vergewaltigung gewertet wurde, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde. Diese schutzlose Lage konnte oft schwer nachgewiesen werden. Die Bundesregierung will das geltende Recht nun überarbeiten, sodass auch Täter, die einen Überraschungsmoment nutzen (wie bei den Vorfällen in Köln) und Täter, die ihre Opfer einschüchtern oder unter Druck setzen, wegen Vergewaltigung zur Rechenschaft gezogen werden können.
Dazu sagte nun Justizminister Maas: „Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht.“
Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass man mit dem neuen Gesetz die Lage von Frauen verbessern könne. Schwesig dazu wörtlich: „Eine Änderung der Gesetzeslage wird dazu beitragen, dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden.“
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), sieht in dem Gesetzentwurf keine Verbesserung zum geltenden Recht. Künast dazu weiter: „Es bleibt im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führt.“ Nötig sei stattdessen, dass ein eindeutiges Nein des Opfers zu sexuellen Handlungen als Grenze zur Strafbarkeit genüge.
Die Übergriffe von Köln haben die Notwendigkeit und Dringlichkeit, die geltenden Gesetze anzupassen und Frauen besser zu schützen, deutlich vor Augen geführt. Hoffentlich wird die Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht, bevor sich Ereignisse wie in Köln wiederholen.