Dienstag, 26 Juli 2016 16:34
Jörg Meuthen korreliert mit juristischen Voraussetzungen für zwei Fraktionen einer Partei in einem Parlament
in
Politik
Stuttgart - Der Rücktritt als Fraktionsvorsitzender und der darauffolgende Austritt von Jörg Meuthen nebst 12 weiteren Fraktionsmitgliedern aus der AfD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg schwebt als drohendes Ungemach über der AfD. Bisherige Vermittlungsversuche zwischen den zerstrittenen 23 Abgeordneten verliefen ergebnislos. Der derzeitige Zustand: Dr. Gedeon, ein fraktionsloser Abgeordneter, die alte bestehende AfD-Fraktion und die Gruppe von Abgeordneten um Jörg Meuthen, deren Anerkennung als eigenständige zweite Fraktion rechtlich gegen §17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg widerspricht.