Samstag, 06 August 2016 13:36
Nur frühzeitige Umbuchung hilft
Urteil des AG München: Baustelle am Strand ist bei vorherigem Hinweis kein Reisemangel
in Wirtschaft
München – Eine Baustelle am Strand kann nicht als Reisemangel geltend gemacht werden, wenn vorher auf diesen Umstand hingewiesen wurde. Dies entschied das Amtsgericht München nach der Klage eines Kunden gegen einen Reiseveranstalter (AG München,…